Newsletter_2026_03_23
Liebe Mitglieder,
unser Dachverband hat gemeinsam mit seinem Rechtsbeistand Musterschreiben vorbereitet, mit denen sich Lehrkräfte gegen die geplante Erhöhung der Pflichtstundenzahl wenden können.
Diese Schreiben stellen wir Ihnen als Anlagen zu diesem Newsletter zur Verfügung.
Was Mitglieder jetzt tun können: Lehrkräfte können mit diesen Musterschreiben ihre Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn geltend machen. Dabei gilt: Die Geltendmachung sollte möglichst bald erfolgen.
Sollte es an Ihrer Schule üblich sein, solche Anträge über die Schulleitung an das Schulamt auf dem Dienstweg einzureichen, sollte dieser Weg genutzt werden.
Ein wichtiger rechtlicher Hinweis unseres Anwalts: Sollte ein Gericht als Anspruchsgrundlage für einen Ausgleich auf den Grundsatz von Treu und Glauben zurückgreifen, würde eine mögliche Zuvielarbeit erst ab dem Monat nach der erstmaligen schriftlichen Geltendmachung auszugleichen sein.
Das bedeutet: Je früher die Geltendmachung erfolgt, desto besser.
Hinweise für Musterklägerinnen und Musterkläger
Auch diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die als Musterklägerinnen oder Musterkläger ausgewählt wurden, sollten ebenfalls selbstständig die Geltendmachung einreichen. In den Musterverfahren wird anschließend – abweichend von der Formulierung in den Musterschreiben – das Schulamt um eine Bescheidung des Antrags gebeten, damit diese Verfahren anschließend gerichtlich entschieden werden können.
Unterlagen für Gerichtsverfahren: Für die Verfahren werden zusätzlich folgende Informationen benötigt:
- ausgefülltes Rechtsschutzformular
- die eingereichte Geltendmachung
- Angaben zum Statusamt
- die unterrichteten Fächer
- bereits vorhandene Arbeitszeitaufzeichnungen
Diese Unterlagen sollten anschließend an den Verband bzw. den Rechtsschutz übermittelt werden.
Normenkontrollverfahren beim OVG
Nach öffentlich verfügbaren Informationen sind bereits ein oder möglicherweise zwei Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Sollten hierzu Aktenzeichen bekannt sein, ist der Rechtsbeistand des Dachverbandes dankbar für entsprechende Hinweise.
Dem Newsletter beigefügt sind Musterschreiben zur Geltendmachung (siehe unten zum Donwload)
Bitte prüfen Sie die Unterlagen sorgfältig und reichen Sie die Geltendmachung – sofern gewünscht – zeitnah ein.
Mit kollegialen GrüßenDer Vorstand
Brandenburger Berufsschullehrerverband
