Newsletter_2026_09_07

07.09.2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die aktuelle Situation an den Oberstufenzentren in Brandenburg gibt Anlass zu großer Besorgnis. Die Berufsfachschule zum Erwerb von Grundbildung – kurz BFSG – erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe: Sie bietet Jugendlichen eine zweite Chance, ermöglicht nachträgliche Bildungsabschlüsse und kann den Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung unterstützen.

Doch zunehmend entsteht der Eindruck, dass die BFSG-Klassen Aufgaben übernehmen müssen, die ihnen nicht zugedacht sind. Sie werden zu Auffangbecken für strukturelle Probleme, die an anderen Stellen des Bildungssystems entstehen. In den gegenwärtig aufgenommenen Klassen begegnen uns vor allem zwei Schülergruppen, die uns Sorgenfalten ins Gesicht treiben.

Die erste Gruppe besteht aus Jugendlichen, die bereits über einen schulischen Abschluss verfügen und dennoch in Klassen der Grundbildung aufgenommen werden müssen. Ein Teil dieser Schülerinnen und Schüler ist offenbar nicht bereit oder nicht ausreichend motiviert, nach der zehnten Klasse eine Ausbildung oder einen weiterführenden Bildungsgang
aufzunehmen. Für viele von diesen bedeutet der Besuch der BFSG faktisch ein verlorenes Jahr. Sie verbessern ihren bereits vorhandenen Abschluss nicht; ebenso wenig gelingt es häufig, eine tragfähige berufliche Perspektive zu entwickeln.

Die zweite Gruppe ist ebenso besorgniserregend: Es handelt sich um Jugendliche, die die neunte oder zehnte Klasse ohne Abschluss verlassen. Für diese Schülerinnen und Schüler sind die OSZ und die BFSG-Klassen im Sinne einer zweiten Chance zweifellos der richtige Ort. Ihnen muss Unterstützung angeboten werden. Sie brauchen Ermutigung, verbindliche Begleitung und realistische Möglichkeiten, einen Bildungsabschluss nachzuholen.Aber wir müssen zugleich die unbequeme Frage stellen: Warum muss es
überhaupt so weit kommen?

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Eine zum 2. September 2026 vorgelegte, anonymisierte Stichprobe aus acht Oberstufenzentren zeigt die Größenordnung des Problems. Erfasst wurden insgesamt 432 Schülerinnen und Schüler in den betrachteten Klassen der Berufsfachschulen. Davon verfügten 204 bereits über einen schulischen Abschluss. 217 Jugendliche wurden als "ohne Abschluss" ausgewiesen; hinzu kommen weitere 11 Schülerinnen und Schüler mit Förderschulabschluss. Die Tabelle ist als Stichprobe zu verstehen; die Schulen wurden anonymisiert. Außerdem weisen die Angaben darauf hin, dass fehlende eingereichte Abschlussnachweise dazu führen, dass die Gesamtsummen nicht immer mit der Addition der Einzelkategorien übereinstimmen.

Dennoch ist die Tendenz unübersehbar: In den erfassten Klassen befindet sich eine sehr große Zahl von Jugendlichen ohne Abschluss. Gleichzeitig besucht ein erheblicher Anteil Schülerinnen und Schüler die BFSG, obwohl bereits ein schulischer Abschluss vorliegt.
Diese Zahlen sind ein Appell, dass es ein "Weiter so!" nicht geben darf.

Die Zahlen machen unmissverständlich deutlich, dass die Verantwortung nicht erst am OSZ beginnen darf. Verantwortung der abgebenden Schulen Wenn zu viele Jugendliche die zehnte Klasse ohne Abschluss verlassen, muss die Frage nach den Ursachen gestellt werden. Es reicht nicht aus, die Jugendlichen an die OSZ weiterzuleiten und dort auf eine zweite Chance zu hoffen. Es reicht nicht, dass in der Berufsberatung darauf verwiesen wird, dass an den OSZ die 10. Klasse nachgeholt werden kann. Es reicht nicht aus, dass sich
abgebende Schulen ein Siegel für hervorragende Berufsorientierung an die Tür hängen.

Natürlich gibt es individuelle Gründe, warum ein Schulabschluss nicht erreicht wird. Lernschwierigkeiten, gesundheitliche Belastungen, familiäre Probleme, soziale Benachteiligung oder fehlende Unterstützung können eine wichtige Rolle spielen. Gerade deshalb benötigen Schulen ausreichend Personal, sozialpädagogische Unterstützung und wirksame Förderinstrumente.

Unabhängig davon gilt: Die abgebenden Schulen sollen Verantwortung dafür tragen, dass jeder Jugendliche frühzeitig eine realistische Bildungs- und Berufsperspektive erhält. Dazu gehört, dass alle SuS die grundlegenden Kulturtechniken in die SEK I mitbringen. Kein Kind darf von der Grundschule zur weiterführenden Schule wechseln ohne ausreichend lesen und schreiben zu können.
Allerdings steigen die Zahlen derer, die mit sprachlichen Schwierigkeiten, LRS, Dyskalkulie, Förderbedarfe unterschiedlichster Art in die Oberschulen und Gesamtschulen wechseln, ständig.

Die dann notwendige Förderung kann aufgrund der Personalsituation oft nicht ausgeführt werden. Ein Teufelskreis beginnt – weniger schulische Erfolge, mehr Verhaltensprobleme, mehr Unruhe und weniger konzentriertes Arbeiten in oft sehr vollen Klassen, weniger Motivation, steigende Fehlzeiten.

Zu wünschen wären verbindliche Förderpläne für Schülerinnen und Schüler mit gefährdetem Abschluss, verbindliche Laufbahnberatungsgespräche in Stufe 8 bis 10, bei denen die frühzeitige Berufsorientierung und die individuellen Perspektiven Schwerpunkte sein müssen. Dabei haben Eltern eine verpflichtende Teilnahme und weisen in Klasse 9 und 10 nach, dass sie mit ihrem Kind mindestens zweimal die Berufsberatung aufgesucht haben. Die Agenturen melden den Schulen, wenn Eltern dem nicht nachkommen. Werden diese Verbindlichkeiten nicht erfüllt, gilt das als Gefährdung des Kindeswohl. Es muss durchgesetzt werden, dass das von den Eltern geduldete Schulschwänzen auch Sanktionen der Jugendämter nach sich zieht. Ein durch Eltern gefährdeter Abschluss gefährdet das Kindeswohl und das muss endlich auch von den Jugendämtern als wichtiger Grund einer verhinderten positiven Entwicklung gesehen werden. Dazu bedarf es Personal, vor allem multiprofessioneller Teams an allen Grundschulen und weiterführenden Schulen, in allen Arbeitsagenturen und Jugendämtern.

Ansonsten werden die OSZ zu Einrichtungen, die lediglich die Folgen eines vorher nicht ausreichend bearbeiteten Problems verwalten. Wer Jugendliche ohne Abschluss abgibt, muss sich auch im Blick haben, was aus ihnen im anschließenden Bildungsgang wird.
Fachkräftesicherung beginnt nicht an den OSZ Brandenburg spricht zu Recht regelmäßig über den wachsenden Fachkräftebedarf. Gleichzeitig verlassen zu viele Jugendliche die allgemeinbildenden Schulen ohne Abschluss oder ohne tragfähige Vorstellung von ihrem weiteren Bildungs- und Berufsweg. Viele von ihnen gelangen anschließend in Bildungsgänge, die zwar notwendig sind, aber nicht unmittelbar in eine duale Ausbildung führen.

Damit wird ein erhebliches Potenzial verschenkt. Jugendliche, die grundsätzlich ausbildungsfähig wären, benötigen häufig keine weiteren Jahre des bloßen Schulbesuchs, sondern eine frühzeitige, verbindliche und praxisnahe Begleitung in Ausbildung.
Die BFSG kann dabei ein wichtiger Baustein sein. Sie darf jedoch nicht als Endstation und auch nicht als standardmäßige Zwischenlagerung für Jugendliche ohne klare Perspektive verstanden werden. Ihr Erfolg muss daran gemessen werden, wie viele Schülerinnen und Schüler anschließend einen höheren oder erstmals einen anerkannten Schulabschluss erwerben, in eine duale oder schulische Berufsausbildung übergehen, eine realistische berufliche Perspektive entwickeln, dauerhaft in Ausbildung, Arbeit oder weiterführende Bildung wechseln.

Forderungen des Berufsschulverbandes

Der Berufsschulverband Brandenburg fordert daher eine offene und sachliche Diskussion über die Übergänge von den allgemeinbildenden Schulen zu den OSZ.

Die zweite Chance muss erhalten bleiben. Sie braucht jedoch ausreichende personelle Ressourcen, sozialpädagogische Begleitung und realistische Anschlussmöglichkeiten. Die derzeitige Stichprobe ist ein Warnsignal. Erforderlich ist eine belastbare, landesweite Analyse der Zugangsvoraussetzungen, der Schülergruppen, der Verläufe und der Anschlüsse.

Wir müssen deshalb gemeinsam handeln: alle allgemeinbildende Schulen, Oberstufenzentren, Schulträger, Schulaufsicht, Jugendhilfe, Berufsberatung, Ausbildungsbetriebe und die Landespolitik brauchen einen gemeinsamen verbindlichen Fahrplan. Die BFSG muss eine echte zweite Chance bleiben. Sie darf aber nicht zum Reparaturbetrieb für ein System werden, das Jugendliche zu spät erreicht und zu früh aus der Verantwortung entlässt.

Der BLV, wie auch die Schulleiter der OSZ, stehen der Hausspitze des MBJS für einen Erfahrungsaustausch gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen