
Serviceleistungen
Der BLV bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Serviceleistungen. Hier erhalten Sie Informationen dazu.
FOBIZZ - moderne individualisierte Fortbildung
Als besonderen Service bieten wir unseren Mitgliedern den kostenfreien Zugang zum FOBIZZ-Portal, der modernen Plattform für Fortbildung. Neben den Fortbildungsangeboten können Sie auch die Tools (einschließlich KI) und die to-teach-Materialien.
Ihr Ansprechpartner: André Haase
Kontakt: andre.haase(at)blv-bbg.de
Rechtsberatung
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf telefonisch, schriftlich oder per Mail an unsere Geschäftsstelle Wir nehmen Ihren Sachverhalt auf. Sie erhalten von uns eine erste Einschätzung (auch, ob eventuelle Fristen ablaufen) und Beratung.

Als nächster Schritt kann eine Rechtsberatung mit unseren Anwälten des dbb in der Geschäftsstelle des dbb brandenburg erfolgen. Die Termine können Sie auf der Website des dbb brandenburg einsehen. Für die Wahrnehmung der Beratung muss zwingend folgendes Formular ausgefüllt werden.
Rechtsschutz
Die Mitglieder des BLV genießen umfangreichen Rechtsschutz in dienstlichen bzw. berufsbezogenen Angelegenheiten.
Wer erhält Rechtsschutz und wie weit geht dieser Rechtsschutz?
Der dbb, in dem der BLV Mitglied ist, bietet den Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsorganisationen exklusiv und kostenlos berufsbezogenen Rechtsschutz an. Der Rechtsschutz umfasst Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit derzeitiger oder früherer beruflicher oder gewerkschaftlicher Tätigkeit im öffentlichen Dienst stehen.
Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr.
Die Rechtsschutzdurchführung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist stets möglich, da ein Disziplinarverfahren immer einen unmittelbaren dienstlichen Bezug hat. Die Rechtsschutzdurchführung wird versagt, wenn dem Rechtsschutzanliegen hinreichende Erfolgsaussichten fehlen oder dem Rechtsschutzanliegen gewerkschaftspolitischen Bestrebungen entgegen stehen.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen.
Wer übernimmt die Kosten?
Der
Rechtsschutz ist für Sie als Einzelmitglied kostenlos, wenn nicht die
Rechtsschutzordnungen oder -richtlinien der Rechtsschutz gewährenden
Stellen etwas anderes bestimmen.
Weitere Informationen finden sie auf www.dbb.de
Versicherungen
Allgemein: Sind sie der Ansicht, dass ein Versicherungsfall im beruflichen Zusammenhang bei Ihnen eintritt, nehmen Sie bitte mit unserer Geschäftsstelle Kontakt auf.
Die Diensthaftpflicht - eine wichtige Komponente unseres Mitgliedsprogramms
Auch Beschäftigte im Öffentlichen Dienst, so auch wir Lehrkräfte, können Fehler machen – wer haftet dafür? Im Normalfall haftet der Dienstherr. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aber muss der Beschäftigte den Schaden bezahlen. Und das mit seinem Privatvermögen.
Ob der Beschäftigte im Öffentlichen Dienst für einen Schaden aufkommen muss, hängt davon ab, ob er ihn leicht fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verursacht hat.
Vereinfacht bedeutet dies, dass der Bedienstete nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz persönlich haftbar gemacht werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit (die bei einem Schaden immer gegeben ist, denn ohne Fahrlässigkeit entsteht kein Schaden) tritt die sogenannte "Amtshaftung" in Kraft. Diese besagt in Kurzform, dass der Dienstherr für Schäden an Dritten aufkommt und nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit das Geld vom Beamten oder Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienst zurückfordern kann.
Gerade als Dienstanfänger ist das Risiko groß, denn junge Bedienstete haben zumeist noch keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Am Anfang der Karriere gibt es ja so viele andere Dinge, die einen beschäftigen...
Schlüsselversicherung - Dienstschlüssel abhanden gekommen? Der BLV tritt dafür ein.
Jeder hat schon einmal die Situation erlebt, dass der eigene Schlüsselbund verlegt wurde. Da ist das Lehrerzimmer ja noch die gute Variante, aber vermutlich der größte Teil von uns hat seinen Schlüssel schon im Klassenzimmer liegen gelassen. Und dann ist die Panik groß, wenn der Schlüssel nicht mehr auffindbar ist. Der BLV hat für den Fall eine Schlüsselversicherung für seine Mitglieder im Programm. Für 50.000 Euro pro Schadensfall sind Sie abgesichert.

Lässt der Schulträger nach einem Schlüsselverlust aus Sicherheitsgründen sämtliche Schlösser der Schule auswechseln, dann trägt er zunächst nach der Zuständigkeitsverteilung des Schulgesetzes die entstehenden Kosten. Der Schulträger kann aber bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz die Kosten der Lehrkraft in Rechnung stellen.
Zusammenfassung: Erst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Lehrkraft in Haft genommen werden.
Natürlich lassen wir über unseren Rechtsschutz prüfen, ob Sie wirklich in Regress genommen werden können. Danach ist die Schlüsselversicherung für Sie da!
Datenrechtsschutz
Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO ist nur schwer mit der schulischen Realität in Einklang zu bringen und hat bei uns Lehrkräften für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Täglich werden wir in Gesprächen im Kollegenkreis, in Weiterbildungen und durch die Medien mit angeblichen Konsequenzen konfrontiert, wenn wir gegen den Datenschutz verstoßen.
Und so machen wir uns Gedanken, welche dienstrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn wir unwissentlich, fahrlässig oder grob fahrlässig gegen die DSGVO, das Brandenburgische Datenschutzgesetz oder Dienstanweisungen verstoßen. Wer trägt die Verantwortung?
Es ist leicht zu sagen, dass der Dienstherr verantwortlich ist. Aber wie würden Sie die Situation beurteilen, wenn ein (vermutlich) Geschädigter mit einem (angeblichen) Verstoß gegen den Datenschutz gegen Sie persönlich als Lehrkraft vorgeht? Und nehmen wir an, dass Sie in diesem Fall mit Ihrem privaten Notebook in ihrem Unterricht über das vom Landkreis eigene Schulnetzwerk gearbeitet haben. Man kann sich viele andere Situationen vorstellen, mit der wir Lehrkräfte im Bereich Datenschutz in Berührung kommen. Sind Sie in diesem Fällen privat oder das Land Brandenburg als Ihr Dienstherr oder der Landkreis, der die Technik stellt, verantwortlich?
Diese Fragen haben wir uns als Ihr Berufs- und Fachverband auch gestellt und keine richtige, juristisch wasserfeste Antwort gefunden.
Uns war es wichtig, unabhängig von Ihrem privaten Rechtsschutz zu agieren, denn Dienst ist Dienst und privat ist privat. Dieser Baustein ergänzt die in Ihrer Mitgliedschaft enthaltene, bestehende Rechtsschutzvereinbarung unseres Verbandes.

Newsletter/ Zeitschriften
Jedes Mitglied des BvLB, und somit auch des BLV, erhält die Verbandszeitschrift des BvLB. Diese ist auch online abrufbar auf www.bvlb.de
In regelmäßigen Abständen gibt der BLV Newsletter und BLV Infos heraus. Dieser erhalten Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft. Ist dies nicht der Fall (vielleicht, weil sich Ihre Mailadresse geändert hat) dann wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle.
