Rechtsschutz

Die Mitglieder des BLV genießen umfangreichen Rechtsschutz in dienstlichen bzw. berufsbezogenen Angelegenheiten.

Wer erhält Rechtsschutz und wie weit geht dieser Rechtsschutz?

Der dbb, in dem der BLV Mitglied ist, bietet den Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsorganisationen exklusiv und kostenlos berufsbezogenen Rechtsschutz an. Der Rechtsschutz umfasst Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit derzeitiger oder früherer beruflicher oder gewerkschaftlicher Tätigkeit im öffentlichen Dienst stehen.

Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr.

Die Rechtsschutzdurchführung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist stets möglich, da ein Disziplinarverfahren immer einen unmittelbaren dienstlichen Bezug hat. Die Rechtsschutzdurchführung wird versagt, wenn dem Rechtsschutzanliegen hinreichende Erfolgsaussichten fehlen oder dem Rechtsschutzanliegen gewerkschaftspolitischen Bestrebungen entgegen stehen.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen.

Wer übernimmt die Kosten?

Der Rechtsschutz ist für Sie als Einzelmitglied kostenlos, wenn nicht die Rechtsschutzordnungen oder -richtlinien der Rechtsschutz gewährenden Stellen etwas anderes bestimmen.

Weitere Informationen finden sie auf www.dbb.de